agb
mit der verwendung des vorstehenden angebotes anerkennt der
empfänger die nachstehenden bedingungen. als verwendung des
angebotes gilt beispielsweise die kontaktaufnahme wegen des
angebotenen objektes mit uns oder dem eigentümer.
unsere angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich.
irrtum und zwischenverkauf bleiben vorbehalten. die
objektbezogenen Angaben basieren auf den informationen des
verkäufers.
an provisionen sind bei vertragsabschluß die in den
jeweiligen angeboten aufgeführten beträge zu zahlen.
kommt zwischen dem empfänger und dem eigentümer des
angebotenen objekts oder dessen rechtsnachfolger ein
anderes als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres
geschäft zustande, der erwirbt der empfänger eines der
nachgewiesenen objekte im wege der zwangsversteigerung, so
sind die vorstehend aufgeführten provisionen ebenfalls zu
zahlen.
wir haben auch dann anspruch auf eine provision, wenn
infolge unserer vermittlung oder aufgrund unseres
nachweises zunächst eine anmietung oder pacht des objektes
erfolgt ist und erst zu einem späteren zeitpunkt der kauf
des objekts vollzogen wird. die für die anmietung oder
pacht gezahlte provision wird in diesem fall angerechnet.
ist dem empfänger das von uns nachgewiesene objekt bereits
bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb
von fünf tagen, unter beifügung eines nachweises
mitzuteilen. unterläßt er dies, erkennt er unsere weitere
tätigkeit in dieser angelegenheit als eine für den
abschlußfall ursächliche tätigkeit an.
unsere mitteilungen und unterlagen sind nur für den
empfänger persönlich bestimmt. im falle der weitergabe
haftet der empfänger sowohl für die käufer- als auch für
die verkäuferprovision, sofern wir diese nicht von den
fertragschließenden erhalten. die provision wird bei
abschluß des vertrages fällig, der sich aus der weitergabe
ergeben sollte.
wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen
vertragsteil tätig zu werden.
die firma flexx real estate & facility management, inh.
robert behling haftet nicht für die bonität der
vermittelten vertragspartei.
erfüllungsort und -sofern der empfänger vollkaufmann ist-
gerichtsstand ist magdeburg. auf das vertragsverhältnis ist
deutsches recht anzuwenden.